Datum/Zeit
Date(s) - 21/08/2018
12:30 - 18:30
Kategorien
https://www.innviertelkultur.at/events/kulturfahrt-rokoko-stuckateur-modler-und-seine-engel/ical/
Unter der fachkundigen Leitung von Dr. Wilfried Hartleb (Heimatpfleger des Landkreises Passau) wird in Kooperation mit dem Zweckverband Touristinfo Passauer Land eine Kulturfahrt veranstaltet.
Reiseziele sind Werke des Rokoko-Stuckateurs Johann Baptist Modler (1697-1774). In Obernberg am Inn begann er sein Wirken als Stuckateur, welches er im bayerischen Kößlarn weiterführte.
Am Dienstag, 21. August 2018 haben Sie die Gelegenheit, einigen Stuck-Kunstwerken Modlers besonders nahe zu kommen:
Rotthalmünster
Im Markt Rotthalmünster schuf der Rokoko-Künstler Modler im Jahr 1750 die anmutig bewegte Stuckfigur des Heiligen Florian.
Kößlarn
Seit 1736 wohnte der Stuckateur Johann Baptist Modler in Kößlarn, wo er in der Wallfahrtskirche Spuren seiner Stuckaturkunst hinterlassen hat.
Asbach
Im benachbarten Benediktinerkloster Asbach stuckierte Modler die Fassade im Innenhof, den Grafensaal, den Benediktsaal und die Sakristei.
Bad Griesbach
Die Kapelle in Reutern (Bad Griesbach) thematisiert die Geschichte vom leidenden Jesus.
Bad Birnbach
Für die Filialkirche St. Peter in der zur evangelisch-lutherischen Reichsgrafschaft Ortenburg gehörenden Hofmark Schwaibach (Bad Birnbach) schuf Modler einen außergewöhnlichen Rokokoaltar, der mit den stuckierten Insignien des Papstes und der Kardinäle wie ein Triumphtor aussieht.
Weitere Details zum Reiseverlauf: Modler-Rundreise 21.08.2018
Termin: DI, 21. August 2018
Es gibt mehrere Abfahrtspunkte:
Abfahrt Hutthurm, Betriebshof Fa. Fürst-Reisen (kostenloser Parkplatz): 11.50 Uhr
Abfahrt Passau, Parkplatz am Parkhaus Güterbahnhof: 12.15 Uhr
Abfahrt Bad Füssing, Nordeingang großes Kurhaus: 13.00 Uhr
Rückkunft Bad Füssing: ca. 18.00 Uhr
Rückkunft Passau: ca. 18.35 Uhr
Rückkunft Hutthurm: ca. 19.00 Uhr
Kosten: 24,90 €
Weitere Informationen finden Sie unter: www.passauer-land.de/modler-rundreise-geschichte-mit-geschichten
Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist jeweils Fürst-Reisen.